Lizenzbedingungen TAPICall

Durch Kauf oder Installation der Software bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Lizenzbedingungen einverstanden erklären.
Mit der Einverständniserklärung schließen Sie mit der CONVERGIT GmbH einen rechtsgültigen Vertrag ab, durch den Sie an die Lizenzbedingungen gebunden sind. Falls Sie den Lizenzbestimmungen nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren oder zu verwenden.

ALLGEMEIN

  • Die Rechte an der Software TAPICall, dem Source-Code und dazugehörigen Medien, gedruckten Materialien und Dokumentationen im elektronischen Format liegen ausschließlich bei der CONVERGIT GmbH. Es ist nicht erlaubt, Teile der Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren (Reverse Engineering), zu entschlüsseln, zu extrahieren oder anderweitig zu verändern oder zu verwenden.
  • Alle Produkte, Produktbezeichnungen sowie Logos sind Marken, eingetragene Warenzeichen oder Eigentum der jeweiligen Hersteller. Mit dem Erwerb einer Lizenz erlangt der Endbenutzer keinerlei Rechte an diesen.
  • Jegliche Lizenzmanipulation und lizenzrechtliche Verletzung ist nicht zulässig und wird strafrechtlich verfolgt.
  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Marburg.
  • Beim Upgrade von älteren Versionen auf TAPICall4 gelten die gleichen Bedingungen wie beim Kauf von TAPICall4 (siehe unten).

TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Um die Software zu betreiben, müssen folgende technische Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Betriebssystem: Windows 2000 / XP / 2003 / Vista / 7 in 32 oder 64-Bit / 8 & 8.1 / 10 in 32 oder 64-Bit.
  • MS Outlook-Version: 2000 / 2002 / XP / 2003 / 2007 / 2010 / 2013 / 2016 / 2019 & Office 365 in 32-Bit.
  • TAPI-Gerät: TAPI-fähige Telefonanlage / Telefon / VoIP-Client / Softphone etc.
  • Betriebsbereiter TAPI-Treiber passend zur Telefonie- und EDV-Umgebung
  • Internetverbindung für die Online-Aktivierung und Online Telefonbücher erforderlich (Proxy-Server werden unterstützt, eine Firewall darf den Zugriff auf den CONVERGIT-Aktivierungsserver nicht verhindern)

Für die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen ist der Endbenutzer, nicht die CONVERGIT GmbH, verantwortlich.
Einige TAPI-Treiber stellen nicht alle Einzelfunktionen bereit. Um sicherzustellen, dass alle gewünschten Leistungsmerkmale zur Verfügung stehen, sollte der Kunde die Software vor dem Kauf ausgiebig mit dem eingesetzten TAPI-Treiber und TAPI-Gerät testen.

TESTZEITRAUM

Die CONVERGIT GmbH stellt beginnend mit dem ersten Programmstart einen Testzeitraum von 30 Tagen ohne Einschränkung im Funktionsumfang zur Verfügung. Dieser dient dazu, das Produkt ausgiebig zu testen und vor dem Kauf die Kompatibilität zu der Systemumgebung sicherzustellen.
Der Testzeitraum kann nur einmal genutzt werden. Nach Beginn des Testzeitraums installierte Versionen der Software, auch neuere, verwenden lediglich den verbleibenden Testzeitraum, bzw. sind deaktiviert, sofern dieser bereits abgelaufen ist.
Nach Ablauf des Testzeitraums kann die Software nur durch den Kauf einer Lizenz wieder aktiviert werden.

KAUF

  • Mit dem Kauf der Software bestätigt der Endbenutzer, dass er die Software getestet hat, und erklärt sich mit dem im Testzeitraum festgestellten Funktionsumfang einverstanden.
  • Die erworbene Software-Lizenz ist an den Rechnernamen, nicht an einen User gekoppelt und kann pro Lizenz nur jeweils auf einem Rechner installiert werden. Für eine gültige Lizenzierung auf einem Terminalserver ist eine Lizenz pro Arbeitsplatz erforderlich.
  • Mit dem Kauf erwirbt der Kunde das Nutzungsrecht an der Software für den erworbenen Zeitraum. Während des Nutzungszeitraums stehen dem Endnutzer alle bereitgestellten Updates der Software zur Verfügung.
  • Der Nutzungszeitraum beginnt mit dem Kauf der Software und beträgt zwei Jahre. Wurde zum Zeitpunkt des Kaufs die 30tägige Testzeit nicht vollständig ausgeschöpft, wird der Nutzungszeitraum um die restliche Testzeit verlängert.
  • Bei der Kaufabwicklung  werden folgende Informationen verschlüsselt an die CONVERGIT GmbH übermittelt:
    1. Computername
    2. Software-Version
    3. TAPI-Treiber-Name
  • Der Kunde kann zwischen zwei verschiedenen Lizenzmodellen wählen. Beim Kauf tritt automatisch das dynamische Lizenzmodell in Kraft. Dabei verbindet sich die Software regelmäßig via Internet mit dem CONVERGIT-Aktivierungsserver. Findet dies mehr als 30 Tage nicht statt, wird die Software deaktiviert. Im dynamischen Lizenzmodell können Computernamen geändert und Lizenzen von einem Computer auf den anderen übertragen werden. Wird z.B. aus Datenschutzgründen die für das dynamische Modell notwendige Kontaktaufnahme zum Aktivierungsserver nicht gewünscht, können Sie zum statischen Lizenzmodell wechseln. Hierbei wird die Aktivierung einmalig per E-Mail oder online übertragen. Danach nimmt die Software nicht mehr eigenständig Kontakt zum Aktivierungsserver auf. Soll eine Lizenz auf eine neue Installation übertragen werden, muss der gleiche Computername wie bei der vorherigen Installation vergeben werden und die vorherige Installation gelöscht werden. Danach kann der Endbenutzer telefonisch eine erneute Aktivierung bis zum Ablaufdatum anfordern.

GEWÄHRLEISTUNG

  • Die CONVERGIT GmbH gewährleistet, dass die Software für den in der Produktbeschreibung vorgesehenen grundsätzlichen Gebrauch geeignet ist und zugesicherte Leistungsmerkmale im Wesentlichen zur Verfügung stehen. Die Telefonbuchintegration über Drittanbieter stellt dabei kein zugesichertes Leistungsmerkmal dar.
  • Es besteht Einigkeit, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht auszuschließen sind und dass ein unterbrechungs- und fehlerfreier Betrieb sowie die vollständige Beseitigung eventueller Programmfehler nicht gewährleistet werden kann, soweit die Software im Sinne der Grundfunktionen grundsätzlich brauchbar ist.
  • Der Einsatz der Software erfolgt auf eigenes Risiko. Die CONVERGIT GmbH haftet weder für Schäden noch für Folgeschäden, insbesondere Datenverlust, die durch Verwendung der Software verursacht werden.

WIRKSAMKEIT

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.